AGB

AGB

§ I Geltungsbereich

1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für alle von David Schuschkleb Fotografie (im Folgenden Vermieter genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist.


2) Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie bestätigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebotes bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen und gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.


§ II Vertragsschluss und Leistung

1) 1) Ein Vertrag kommt mit der Annahme der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande, wenn er dieser nicht umgehend widerspricht.


2) Die Leistung wird durch die Bereitstellung des mobilen Fotoautomaten „FotOmat“ und dessen Betreuung entsprechend der vertraglichen Regelungen erbracht. Die zu erbringenden Leistungen liegen ausschließlich im Bereich digitaler Aufzeichnungen und Reproduktion von Bild- und Tonaufnahmen.


3) Für Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche, sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter.


4) Einen Erfolg ihrer Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet der Vermieter nicht.


§ III Mitwirkungspflicht des Kunden

1) Der Kunde wird dem Vermieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die dem Vermieter angezeigt wird. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich. Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Teilnehmer mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos (Rechts am eigenen Bild) geben.


§ IV Vergütung

1) Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Vergütung ist die Nutzung des Bildmaterials gemäß Ziff. VI, 2) abgegolten.


2) Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Abschluss des Vertrages gegen Rechnung zu verlangen. Wird die Anzahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, ist der Vermieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt.


3) Die Vergütung ist sofort nach Erbringung der Dienstleistung fällig. Die Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Im Falle von Zahlungsverzug kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen.


4) Gelangt der „FotOmat“ aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.


§ V Kündigung

Kündigt der Kunde einen bereits geschlossenen Vertrag vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall wie folgt berechnet:


• 4 Wochen vor Veranstaltung: 30% des vereinbarten Mietpreises

• 2 Wochen vor Veranstaltung: 50% des vereinbarten Mietpreises

• 7 Tage vor Veranstaltung: 80% des vereinbarten Mietpreises

• weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: den vollen Mietpreis


Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit der Vermieter deren Erbringung nachweisen kann.


Dem Mieter ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Vermieter kann die Bestellung des Kunden jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens des Vermieters ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.


§ Bild- & Datenrechte, Datenschutz

1) Die Einwilligung in die Aufnahme ihrer Person und der Personen im Bild wird mit dem Bedienen des Auslösers(Touchscreens) durch den Nutzer ausdrücklich gegeben.


2) Für die Inhalte des entstehenden Bildmaterials ist alleine der jeweilige Nutzer verantwortlich.


3) Die digitalen Daten der entstandenen Foto,- Video- und Tonaufnahmen verbleiben bei dem Vermieter. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nach der Veranstaltung in Form eines Downloadlinks. Eine unwiderrufliche Löschung des entstandenen Bild- und Tonmaterials erfolgt nach einer Sicherheitsfrist von frühestens 8 Wochen nach der Veranstaltung. Zur Speicherung oder zur Aufbewahrung ist der Vermieter nicht verpflichtet.


4) Der Vermieter verpflichtet sich, die entstandenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben.


5) Die Verwendung des entstandenen Bildmaterials zu Werbezwecken Dritter bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung der gezeigten Personen bzw. der Erziehungsberechtigten / Vormund.


6) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können auf Datenträgern gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


§ VII Leistungsstörung

1) Wenn die Leistungsstörung aus Gründen der mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche aus dem Vertrag unberührt.


2) Sind Leistungsstörungen auf technischen Probleme zurückzuführen, so wird sich der Vermieter um schnellstmögliche Behebung dieser kümmern. Sollte dieses nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.


3) Ist, nach Einschätzung des Vermieters, ein Verbleib der vermieteten Geräte bis zum Veranstaltungsende aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer nicht zumutbar, ist dieser zum sofortigen Abbau der Geräte berechtigt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.


§ VIII Haftung

1) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, obliegt dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.


2) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.


3) Der Vermieter übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg.


4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.


5) Der Kunde haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer für jede Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung der Geräte während der Veranstaltung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungswert bzw. der Marktwert entstanden ist. Dies gilt insbesondere auch für im Auftrag des Kunden angemietete Gegenstände.


§ IX Schlussbestimmungen

1) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist Köln Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten.


2) Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorherigen schriftlicher Zustimmung des Vermieters berechtigt.


3) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen ABG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Leistungserbringungen im Ausland.


5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.


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